Übergangswohnhaus Klagenfurt

Das Übergangswohnhaus in Klagenfurt ist eine Rehabilitationseinrichtung mit psychotherapeutischem Schwerpunkt, für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die

  • bereit sind, sich auf einen veränderungsorientierten Rehabilitationsprozess einzulassen und an der Stabilisierung und Besserung des Gesundheitszustandes arbeiten wollen
  • sich infolge ihrer psychischen Probleme noch nicht zutrauen, selbständig zu leben
  • sich für ein autonomeres Leben Fertigkeiten aneignen wollen
  • den Kreislauf wiederholter psychischer Krisen und / oder stationärer Aufnahmen unterbrechen wollen.


Der Aufenthalt in unserer Einrichtung ist mit 18 Monaten begrenzt und bietet die Chance, sich mit Zukunftsperspektiven und deren Umsetzung zu befassen. In einem noch geschützten aber realitätsgerechten Setting wird eine intensive Förderung angeboten, die

  • sich an individuellen Zielen orientiert
  • alle Lebensbereiche umfasst und
  • auf die Entwicklung eines gesünderen Lebensstils abzielt.
Zielgruppe & Voraussetzungen
  • Volljährige Personen mit psychischen Problemen, die nach stationär-psychiatrischen Aufenthalten oder in Folge schwerer psychischer Problematik noch nicht fähig sind, selbständig zu leben.
  • Eigenmotivation und Veränderungsbereitschaft sind für eine erfolgreiche Rehabilitation unabdingbar.
  • Bereitschaft an den Angeboten und der Tagesstruktur teilzunehmen oder einer geregelten Außenstruktur wie beispielsweise Arbeit, Studium oder Schule nachzugehen.
  • Menschen mit einer akuten Alkohol- und Drogenabhängigkeit sind von einem Aufenthalt ausgeschlossen.
Arbeitsweise & Tagesstruktur

Eine innere, wertschätzende Haltung ist Voraussetzung dafür um mit Menschen, egal in welchem Kontext, zu arbeiten. Im psychiatrischen Bereich ist eine solche Haltung vor allem in krisenhaften Situationen mit den Betroffenen aber unabdingbar. Eine solche innere Haltung und das sich daraus resultierende Verhalten ist gekennzeichnet durch:

  • Eine ressourcenorientierte Haltung in der Arbeit mit Klientinnen und Klienten
  • Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und einer tragfähigen Beziehung
  • Emotionale Beständigkeit bieten bzw. Emotionen zu steuern und anzusprechen
  • Krisenintervention zu betreiben
  • Einüben sozialer Fertigkeiten und die Vermittlung sozialer Normen
  • Intensive Beobachtung der Klientin oder des Klienten inklusive genauer schriftlicher Dokumentation

Mit Feinfühligkeit und Achtsamkeit Klientinnen und Klienten vor dem Hintergrund ihrer Geschichte und ihrer bisherigen Erfahrungen wahrzunehmen, ihr Verhalten richtig zu interpretieren und angemessen darauf zu reagieren, sind zentrale Aspekte für die Gestaltung einer bindungsorientierten Bezugsbetreuung und setzen hohe soziale Kompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternn voraus, die mit psychisch kranken Menschen arbeiten.

In der Bezugsbetreuung geht es darum, die momentanen Schwierigkeiten oder Herausforderungen und die Fähigkeiten genauestens zu betrachten und den Betroffenen zu helfen, jene Fähigkeiten wahrzunehmen und einzusetzen, die zur Lösung eines Problems hilfreich sein könnten.

Einen detaillierten Einblick in unseren Wochenplan bzw. unsere Tagesstruktur erhalten Sie hier.

Aufnahmeprozedere
  • In einem Erstgespräch geht es um ein Kennenlernen, es werden gegenseitige Erwartungen besprochen, notwendige Fragen und Informationen ausgetauscht.
  • Anschließend an das Erstgespräch findet eine „Schnupperphase“ statt. Das bedeutet, dass einmal in der Woche (montags oder dienstags) eine Teilnahme an der Tagesstruktur im Übergangswohnhaus stattfindet um ein Kennenlernen im gemeinsamen Tun zu ermöglichen. Hierbei soll die Motivation für eine Aufnahme abgeklärt werden.
  • Entscheiden Sie sich für einen Aufenthalt bei uns und befürworten wir diesen Wunsch, wird ein Antrag auf Kostenübernahme an die Kärntner Landesregierung gestellt. Zu diesem Antrag muss eine ärztliche Befürwortung für den Aufenthalt von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie beigelegt werden.
  • Nach der positiven Zusage seitens der Landesregierung und bei Freiwerden eines Platzes ist ein Einzug im Übergangswohnhaus möglich.